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  • 20.03.2013 · Anhängiges Verfahren · EGV 91/2009 · C-601/12 P

    Antidumpingzoll, Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, Volksrepublik China

    Letzte Änderung: 20. März 2013, 10:46 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2013, 10:46 Uhr

    Unternehmen gegen Rat u.a., Rechtsmittel, eingelegt am 20.12.2012, mit dem Antrag,
    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Oktober in der Rechtssache T-150/09, Ningbo Yonghong Fasteners Co. Ltd/Rat, aufzuheben, mit dem das Gericht den Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26.01.2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China zurückgewiesen hat;
    - die Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26.01.2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerin betrifft;
    - dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin durch dieses Rechtsmittel und durch das Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-150/09 entstanden sind.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-601/12 P

    Normen: EGV 91/2009, EGV 384/96 Art 2 Abs 7 Buchst c UAbs 2