21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 3004 · VII R 10/13
Einreihung, Arzneimittel, Lebensmittelzubereitung, Regelsteuersatz
Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
Einreihung von in Aufmachung für den Einzelverkauf abgepackten Dragees zur diätetischen Behandlung von Gefäßerkrankungen infolge eines erhöhten Homocysteinspiegels.
Einreihung als Arzneimittel oder als Lebensmittel?
Ist für die Einreihung in die Pos. 3004 KN ausschlaggebend, ob in der Aufmachung für den Einzelverkauf verdeutlicht wird, dass das Produkt zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken dient?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 10/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 10.5.2012 16 K 281/11
Normen: KN Pos 3004, KN Pos 2106, UStG § 12 Abs 1, DiätV § 1 Abs 4 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 05.05.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung