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  • 07.06.2013 · Anhängiges Verfahren · · C-92/13

    Mehrwertsteuer, Lieferung gegen Entgelt, Gebäude

    Letzte Änderung: 7. Juni 2013, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 7. Juni 2013, 16:38 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) eingereicht am 25.02.2013, zu folgender Frage:

    Ist Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass es als Lieferung gegen Entgelt anzusehen ist, wenn eine Gemeinde ein Gebäude in Gebrauch nimmt, das sie auf eigenem Grund und Boden hat bauen lassen und das sie zu 94 % für ihre Tätigkeiten, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt erbringt, und zu 6 % für ihre Tätigkeiten als Steuerpflichtige - davon zu 1 % für steuerbefreite Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen - nutzen wird?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-92/13

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)

    Normen:

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen