21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 9/13
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Studium, Zwangsläufigkeit, Unterhalt, Berufsausbildung
Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Sind im Zusammenhang mit der Erstreitung eines Studienplatzes für ein unterhaltsberechtigtes Kind angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Ist die Anwendung des § 33 EStG durch § 33a Abs. 4 EStG ausgeschlossen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 9/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.1.2013 11 K 1633/12 E EFG 2013, 701
Normen: EStG § 33, EStG § 33a
Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger