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  • 10.07.2013 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-211/13

    Erbschaft- und Schenkungsteuer, Klage der Kommission

    Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 16:19 Uhr, Aufgenommen: 10. Juli 2013, 16:19 Uhr

    Klage der Kommission gegen Deutschland, eingereicht am 19.04.2013, mit dem Antrag,

    1. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 63 AEUV verstoßen, indem sie Vorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen bei Anwendung der Erbschafts- und Schenkungsteuer in Bezug auf eine in Deutschland belegene Immobilie nur ein geringer Freibetrag gewährt wird, wenn der Schenker oder Erblasser und der Erwerber zum Zeitpunkt der Erbschaft oder Schenkung in einem anderen Mitgliedstaat ansässig waren, während ein wesentlich höherer Freibetrag gewährt wird, wenn wenigstens einer der beiden Beteiligten zu jenem Zeitpunkt in Deutschland ansässig war.

    2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-211/13

    Normen: AEUV Art 63

    Rechtsmittel: Klage der Kommission