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  • 10.07.2013 · Anhängiges Verfahren · EGV 341/2007 Art 6 · C-155/13

    Einfuhr von Knoblauch

    Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 16:35 Uhr, Aufgenommen: 10. Juli 2013, 16:35 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Commissione tributaria regionale del Veneto - Sede di Mestre-Venezia (Italien), eingereicht am 27.03.2013, zu folgender Frage:

    Ist Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 341/2007 vom 29. März 2007 dahin auszulegen, dass es eine rechtswidrige Übertragung von Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr von Knoblauch mit Ursprung in China im Rahmen des GATT-Kontingents darstellt, wenn der Inhaber dieser Lizenzen nach Entrichtung des geschuldeten Zolls den fraglichen Knoblauch durch Veräußerung an einen anderen Wirtschaftsteilnehmer, der Inhaber von Einfuhrlizenzen ist und von dem er den Knoblauch vor dessen Einfuhr erworben hatte, auf den Markt bringt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-155/13

    Vorinstanz: Commissione tributaria regionale del Veneto - Sede di Mestre-Venezia (Italien)

    Normen: EGV 341/2007 Art 6

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen