Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.07.2013 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 140 Buchst a · C-154/13

    innergemeinschaftlicher Erwerb, Zahnersatz

    Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 10. Juli 2013, 16:36 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 27.03.2013, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 140 Buchst. a und b der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 dahin auszulegen, dass die in diese Bestimmung aufgenommene Mehrwertsteuerbefreiung nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz gilt? Wenn nicht, ist dann an die Befreiung die Bedingung geknüpft, dass der Zahnersatz aus dem Ausland von einem Zahnarzt oder Zahntechniker und/oder an einen Zahnarzt oder Zahntechniker geliefert wurde?

    2. Sofern die in Art. 140 Buchst. a und b der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 aufgenommene Mehrwertsteuerbefreiung (unter den in der ersten Frage genannten Bedingungen oder ohne diese Bedingungen) für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz gilt, gilt dann die Befreiung in Mitgliedstaaten wie den Niederlanden, die der Befreiung nach Art. 132 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 entsprochen haben, auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz, der aus einem Mitgliedstaat stammt, der von der Ausnahme- und Übergangsregelung des Art. 370 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 Gebrauch gemacht hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-154/13

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande),

    Normen: EGRL 112/2006 Art 140 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 140 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 132, EGRL 112/2006 Art 370

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen