07.08.2013 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 49 · C-172/13
grenzübergreifender Verlustausgleich, Konzern
Letzte Änderung: 7. August 2013, 14:47 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 14:47 Uhr
Klage der Kommission gegen Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 05.04.2013, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass es Voraussetzungen für den grenzübergreifenden Verlustausgleich in Konzernen aufgestellt hat, die es praktisch unmöglich machen, einen solchen Ausgleich vornehmen zu können, und diesen Ausgleich auf Zeiträume nach dem 1. April 2006 beschränkt hat;
- dem Vereinigten Königreich die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-172/13
Normen: AEUV Art 49, EWRAbk Art 31
Rechtsmittel: Klage der Kommission