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  • 30.06.2010 · Anhängiges Verfahren · EG Art 87 Abs 1 · C-124/10 P

    Beihilfemaßnahmen, Strom- und Gaswirtschaft

    Letzte Änderung: 30. Juni 2010, 12:07 Uhr, Aufgenommen: 30. Juni 2010, 12:07 Uhr

    Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel der Kommission, eingelegt am 08.03.2010, mit dem Antrag,
    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2009, EDF/Kommission (T-156/04), das der Kommission am 16. Dezember 2009 zugestellt wurde, für nichtig zu erklären, soweit darin
    - die Art. 3 und 4 der Entscheidung (C 2003/4637) der Kommission vom 16. Dezember 2003 über Beihilfemaßnahmen zugunsten der EDF und des Sektors der Strom- und Gaswirtschaft (C 68/2002, N 504/2003 und C 25/2003) für nichtig erklärt wurden;
    - die Kommission verurteilt wurde, ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Electricite de France (EDF) zu tragen;
    - die Sache zur erneuten Prüfung an das Gericht zurückzuverweisen;
    - die Kostenentscheidung vorzubehalten.
    (Mit ihrem ersten Rechtsmittelgrund macht die Kommission geltend, dass das Gericht den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt verfälscht habe. Entgegen den Ausführungen im angefochtenen Urteil habe die Französische Republik nämlich nicht eine Steuerschuld in Kapital umgewandelt, sondern EDF einfach eine Beihilfe in Form einer Körperschaftsteuerbefreiung gewährt.)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-124/10 P

    Vorinstanz: Gericht der Europäischen Union 15.12.2009, T-156/04

    Normen: EG Art 87 Abs 1, EG Art 88 Abs 1, EG Art 88 Abs 2

    Rechtsmittel: Rechtsmittel der Kommission