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  • 24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 62/13

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Schlichtungsverfahren, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr

    Steht dem Abzug von Kosten für ein Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG eine fehlende Zwangsläufigkeit der Kosten entgegen, weil es sich bei dem Schlichtungsverfahren um ein freiwilliges Verfahren ohne verbindliche Entscheidung handelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 62/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 8.8.2013 11 K 3540/12 E

    Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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