26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 177 · X R 44/13
Änderung, Bestandskraft, Fehlerberichtigung, Wahlrecht, Freibetrag, Veräußerungsgewinn
Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Geänderte Zuordnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG im Rahmen einer Fehlerkompensation: Kann die Klägerin, die im Streitjahr mehrere Veräußerungsgewinne erzielt hat, den Antrag auf Gewährung des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG nach bereits ausgeübtem Wahlrecht und Bestandskraft dieses Bescheides noch ändern? Handelt es sich bei der nachträglichen Ausübung eines Wahlrechts um einen nach § 177 Abs. 1 AO berichtigungsfähigen materiellen Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 44/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.4.2013 7 K 2342/11 E
Normen: AO § 177, EStG § 16 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung