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  • 23.01.2014 · Anhängiges Verfahren · EG Art 39 · C-512/13

    Behinderung der Freizügigkeit, Arbeitnehmer, Steuerfreie Kostenerstattung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2014, 14:52 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 25.09.2013, zu folgenden Fragen:

    1. Liegt eine - der Rechtfertigung bedürfende - mittelbare Unterscheidung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder eine Behinderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor, wenn die gesetzliche Regelung eines Mitgliedstaats eingereisten Arbeitnehmern eine steuerfreie Kostenerstattung für extraterritoriale Kosten ermöglicht und dem Arbeitnehmer, der in der Zeit vor seinen Tätigkeiten in diesem Mitgliedstaat im Ausland, mehr als 150 Kilometer von der Grenze dieses Mitgliedstaats entfernt, wohnte, ohne weiteren Nachweis eine pauschal festgelegte steuerfreie Kostenerstattung gewährt werden kann, selbst wenn der Erstattungsbetrag über den tatsächlichen extraterritorialen Kosten liegt, während für einen Arbeitnehmer, der in besagtem Zeitraum weniger weit von diesem Mitgliedstaat entfernt wohnte, die steuerfreie Erstattung auf die Höhe der nachweisbaren tatsächlichen extraterritorialen Kosten begrenzt ist?

    2. Sofern Frage 1 zu bejahen ist: Beruht die betreffende niederländische Regelung in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung 1965 in diesem Fall auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses?

    3. Sofern auch Frage 2 zu bejahen ist: Geht das 150-Kilometer-Kriterium in der genannten Regelung in diesem Fall über das zur Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels erforderliche Maß hinaus?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-512/13

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden

    Normen: EG Art 39

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen