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  • 24.01.2014 · Anhängiges Verfahren · EUV 464/2011 · C-393/13 P

    Antidumpingzoll, Zeolith-A-Pulver

    Letzte Änderung: 24. Januar 2014, 03:45 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2014, 14:09 Uhr

    Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 30.04.2013 T-304/11, eingelegt am 11.07.2013 vom Rat der EU, mit dem Antrag,

    - das angefochtene Urteil aufzuheben;

    - die Klage abzuweisen;

    - der erstinstanzlichen Klägerin die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

    (Mit dem angefochtenen EuG-Urteil war die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 464/2011 des Rates vom 11.05.2011 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zeolith-A-Pulver mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina für nichtig erklärt worden, soweit diese Verordnung die Alumina d.o.o. betrifft.)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-393/13 P

    Vorinstanz: EuG, Urteil vom 30.4.2013 (T-304/11)

    Normen: EUV 464/2011

    Rechtsmittel: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil