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  • 20.02.2014 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 1207 UPos 999710 · C-635/13

    Kürbiskerne, Zollnomenklatur

    Letzte Änderung: 20. Februar 2014, 02:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2014, 13:14 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Bucuresti (Rumänien), eingereicht am 04.12.2013, zu folgenden Fragen:

    1. Sind rohe Kerne von Kürbissen (Gemüse) mit Schale, die zur thermischen und mechanischen Behandlung für die Verwendung als Lebensmittel (der Art "Snack") bestimmt sind, in die Position 1207 - Unterposition 1207999710 oder in die Position 1209 - Unterposition 1209919010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen?

    2. Sind rohe Kerne von Kürbissen (Gemüse) mit Schale, die zur thermischen und mechanischen Behandlung für die Verwendung als Lebensmittel (der Art "Snack") bestimmt sind, nach den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur in deren Position 1207 - Unterposition 1207999710 oder in deren Position 1209 - Unterposition 1209919010 einzureihen?

    3. Falls ein Widerspruch zwischen der zollrechtlichen Einreihung, wie sie sich aus dem Gemeinsamen Zolltarif ergibt, und der zollrechtlichen Einreihung besteht, die sich aus den Erläuterungen zu demselben Erzeugnis (rohe Kerne von Kürbissen - Gemüse - mit Schale) ergibt: Welche der beiden zollrechtlichen Einreihungen ist im vorliegenden Fall richtig?

    4. Bedarf es in Anbetracht der Art. 109 Buchst. a, 110 und 256 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 spezieller verwaltungsrechtlicher Verfahrenshandlungen, wie der Einreichung eines Antrags oder der Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bei einer bestimmten Behörde, damit diese Bescheinigung ihre besondere Wirkung entfalten kann, nämlich die Gewährung der Zollpräferenzbehandlung gemäß Art. 98 dieser Verordnung durch die Zollbehörden?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-635/13

    Normen: KN Pos 1207 UPos 999710, KN Pos 1209 UPos 919010, EWGV 2454/93 Art 109 Buchst a, EWGV 2454/93 Art 110, EWGV 2454/93 Art 256 Abs 3, ZKDV Art 109 Buchst a, ZKDV Art 110, ZKDV Art 256 Abs 3, ZKDV Art 98, EWGV 2454/93 Art 98