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  • 04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 147 Abs 6 · X R 47/13

    Datenzugriff, Außenprüfung, Aufzeichnungspflicht, Schätzung

    Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Datenzugriff im Rahmen einer Außenprüfung: Ist ein Apotheker, der tatsächlich Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe führt, zur Herausgabe der entsprechenden Datei nach § 147 Abs. 6 AO verpflichtet? Führt die verweigerte Herausgabe der Unterlagen zu einer Schätzungsbefugnis?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 47/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 10.10.2013 2 K 4112/12 E EFG 2014, 91

    Normen: AO § 147 Abs 6, AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 162 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung