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  • 13.03.2014 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 96 · C-639/13

    Mehrwertsteuer, Brandschutz, ermäßigter Mehrwertsteuersatz

    Letzte Änderung: 13. März 2014, 03:30 Uhr, Aufgenommen: 13. März 2014, 13:49 Uhr

    Klage der Kommission gegen die Republik Polen, eingereicht am 03.12.2013, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 98 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit Anhang III dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie auf die in Anhang Nr. 3 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen aufgeführten Gegenstände, die dem Brandschutz dienen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat;

    - der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-639/13

    Normen: EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 97, EGRL 112/2006 Art 98, EGRL 112/2006 Anh 3

    Rechtsmittel: Klage der Kommission