21.03.2017 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 1 · X R 57/13
Änderung, Nachträgliche Tatsache, Schätzung, Gewinnerhöhung
Letzte Änderung: 21. März 2017, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2014, 09:27 Uhr
Mögliche Änderung nach § 173 AO eines auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhenden Bescheides - steuerliche Beurteilung eines sog. "Abschreibungsdarlehens": Liegen nachträglich bekanntgewordene Tatsachen nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung dann vor, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine abweichende Steuer ergibt (hier: Erhöhung des Gewinns um Einnahmen aus einem Bierbezugsvertrag, soweit dieser Geschäftsvorfall bereits bei Schätzung bekannt war)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 57/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 4.3.2013 12 K 279/12
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 162
Erledigt durch: Urteil vom 06.07.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung