20.06.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 10/14
Betriebsausgabe, Drittaufwand, Wirtschaftliches Eigentum
Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2014, 13:01 Uhr
Können Aufwendungen für Schuldzinsen und AfA im Wege des Drittaufwands beim Nichteigentümer-Ehegatten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit anerkannt werden, wenn Darlehensnehmer zwar der Eigentümer-Ehegatte ist und Zins- und Tilgungsleistungen von einem sog. Oder-Konto erfolgen, die Mittelzufuhr zu diesem Konto jedoch nahezu ausschließlich durch die Einnahmen des Nichteigentümer-Ehegatten aus der Ausübung der selbständigen Tätigkeit in den durch den Eigentümer-Ehegatten überlassenen Räumlichkeiten erfolgt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 10/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.2.2014 7 K 407/13 E EFG 201
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 7 Abs 4, AO § 39 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.02.2017, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung