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  • 11.06.2014 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 45 · C-130/14

    Klage der Kommission, Investitionskasse

    Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 04:15 Uhr, Aufgenommen: 11. Juni 2014, 16:20 Uhr

    Klage der Kommission gegen Königreich Belgien, eingereicht am 20.03.2014, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 28 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass es Regelungen beibehalten hat, die nicht ansässigen Steuerzahlern, deren Einkünfte ausschließlich oder fast ausschließlich in Belgien (Wallonische Region) erzielt werden, eine Senkung der Steuer der natürlichen Personen versagen, die ansässigen Steuerzahlern mit Wohnsitz in der Wallonischen Region gemäß dem Dekret vom 3. April 2009 zur Gründung der "Caisse d'Investissement de Wallonie" (Investitionskasse der Wallonie) und zur Einführung einer Senkung der Steuer der natürlichen Personen bei der Zeichnung von Aktien oder Obligationen der Kasse gewährt wird,

    - dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-130/14

    Normen: AEUV Art 45, EWRAbk Art 28

    Rechtsmittel: Klage der Kommission