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  • 06.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 20/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 6. Juni 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem in Rumänien geführten Zivilprozess wegen Erbschaftsstreitigkeiten angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 20/14

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 7.1.2014 3 K 11296/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung