06.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 20/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Erfolgsaussichten
Letzte Änderung: 6. Juni 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem in Rumänien geführten Zivilprozess wegen Erbschaftsstreitigkeiten angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 20/14
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 7.1.2014 3 K 11296/12
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung