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  • 03.07.2014 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-226/14

    Einfuhrumsatzsteuer, Nichtgemeinschaftsware, Zolllager

    Letzte Änderung: 3. Juli 2014, 04:00 Uhr, Aufgenommen: 3. Juli 2014, 12:37 Uhr

    Klage der Kommission gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 07.03.2014, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 EWR oder alternativ Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR verstoßen hat, dass es eine Steuergesetzgebung über die Gewinnzuordnung an Teilhaber nichtansässiger Unternehmen erlassen und beibehalten hat, die eine unterschiedliche Behandlung von inländischen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten vorsieht;

    - dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-226/14

    Normen: AEUV Art 63, AEUV Art 49, EWRAbk Art 31, EWRAbk Art 40

    Rechtsmittel: Klage der Kommission