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  • 21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 · III R 9/14

    Kindergeld, Einkünfte, Selbständige Arbeit

    Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr

    Liegt bei einer selbständigen Tätigkeit des Kindes (hier: als Kosmetikerin) kein Beschäftigungsverhältnis vor, so dass Kindergeld zu zahlen wäre? Käme es darauf an, ob (positive) Einkünfte vorlägen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 9/14

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 19.3.2013 1 K 757/09

    Normen: EStG § 32 Abs 4, EStG § 18

    Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger