06.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VIII R 22/14
Arbeitszimmer, Gemischte Aufwendungen, Aufteilungsverbot, Abzugsverbot, Reisekosten, Betriebliche Veranlassung
Letzte Änderung: 6. Juni 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Sind Aufwendungen für eine "Arbeitsecke" in einem von einer als Künstlerin und Sprachdozentin bewohnten Einzimmerappartement durch Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Anteil als Betriebsausgaben abzugsfähig? Können die Aufwendungen zur Gründung einer englischen Limited bei den inländischen Einkünften aus selbständiger Arbeit als Betriebsausgaben abgezogen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 22/14
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 10.6.2013 2 K 2225/11
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 3c
Erledigt durch: Beschluss vom 22.03.2016, unzulässig.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger