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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 3 · X R 43/14

    Außergewöhnliche Belastung, Zumutbare Belastung, Zuzahlung, Krankenversicherung, Verfassungsmäßigkeit, Sonderausgabe

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr

    Ist es von Verfassungs wegen geboten, Selbstbehalte bei Krankenversicherungen ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zuzulassen bzw. als Sonderausgabe zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 43/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.8.2013 15 K 1858/12

    Normen: EStG § 33 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, EStG § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 01.06.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger