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  • 31.07.2014 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 12/92 Art 7 Abs 1 · C-175/14

    Zigaretten, Tabaksteuer, Durchfuhrmitgliedsstaat, Mehrwertsteuer

    Letzte Änderung: 31. Juli 2014, 03:15 Uhr, Aufgenommen: 31. Juli 2014, 14:59 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich), eingereicht am 10. 04.2014 zu folgender Frage: Sind Artikel 7 Absatz 1 und 2 und Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren, in der Fassung der Richtlinie 92/108/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, dahin auszulegen, dass sie nationalen Vorschriften entgegenstehen, wonach eine Verbrauchsteuer (Tabaksteuer) für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Zigaretten), die in einem (ersten) Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden waren und ohne Verwendung eines Begleitdokumentes nach Artikel 7 Absatz 4 dieser Richtlinie am Landweg durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten (Durchfuhrmitgliedstaaten) in einen weiteren Mitgliedstaat (Bestimmungsmitgliedstaat) befördert wurden, um im Bestimmungsmitgliedstaat verkauft zu werden, auch im Durchfuhrmitgliedstaat erhoben wird?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-175/14

    Normen: EWGRL 12/92 Art 7 Abs 1, EWGRL 12/92 Art 7 Abs 2, EWGRL 12/92 Art 9 Abs 1, EWGRL 108/92

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen