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  • 31.07.2014 · Anhängiges Verfahren · ZK Art 203 Abs 1 · C-187/14

    Zollkodex, zollamtliche Überwachung, Zollschuld

    Letzte Änderung: 31. Juli 2014, 03:00 Uhr, Aufgenommen: 31. Juli 2014, 15:21 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Östre Landsret (Dänemark), eingereicht am 16.04.2014, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung gegeben ist, wenn dem zugrunde liegt, dass a) die 2007 bzw. 2008 erfolgten jeweils zwei Versendungen dieselben Waren betrafen, oder aber, dass b) nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um dieselben Waren handelte?

    2. Ist Art. 204 des Zollkodex dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine Zollschuld entsteht, wenn dem zugrunde liegt, dass a) die 2007 bzw. 2008 erfolgten jeweils zwei Versendungen dieselben Waren betrafen, oder aber, dass b) nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um dieselben Waren handelte?

    3. Ist Art. 859 der Durchführungsvorschriften dahin auszulegen, dass unter den im Ausgangsverfahrens gegebenen Umständen eine Verfehlung vorliegt, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt hat, wenn dem zugrunde liegt, dass a) die 2007 bzw. 2008 erfolgten jeweils zwei Versendungen dieselben Waren betrafen, oder aber, dass b) nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um dieselben Waren handelte?

    4. Kann ein Einfuhrmitgliedstaat dem vom Mitgliedstaat bezeichneten Steuerpflichtigen den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nach Art. 168 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie verwehren, wenn die Einfuhrumsatzsteuer von einem Beförderer der betreffenden Waren erhoben wird, der nicht deren Einführer oder Eigentümer ist, sondern sie lediglich befördert und die Zollabfertigung ihres Versands im Rahmen der Ausübung seiner mehrwertsteuerpflichtigen Beförderungstätigkeit vorgenommen hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-187/14

    Normen: ZK Art 203 Abs 1, ZK Art 204, ZKDV Art 859, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst e, EWGV 2913/92 Art 203 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 204, EWGV 2454/93 Art 859

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen