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  • 25.09.2014 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 388/77 Art 2 Abs 1 · C-331/14

    Mehrwertsteuer, Erwerb eines Grundstücks, Bebauung, Veräußerung des bebauten Grundstücks

    Letzte Änderung: 25. September 2014, 03:15 Uhr, Aufgenommen: 25. September 2014, 10:42 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodisce Republike Slovenije (Slowenien), eingereicht am 8.7.2014, zu folgender Frage: Sind Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des vorliegenden Falls (eine Person erwirbt Grundstücke als natürliche Person, ohne dabei Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt zu bekommen, errichtet auf diesen Grundstücken als selbständiger Unternehmer ein Einkaufszentrum, verbucht im Einklang mit den innerstaatlichen Buchungsregeln nur einen Teil der Grundstücke, auf denen sie das Einkaufszentrum errichtet, als Sachanlagen ihres Unternehmens und verkauft sodann das Einkaufszentrum samt allen Grundstücken dem Auftraggeber des Baus) davon auszugehen ist, dass die Person diese Grundstücke schon deshalb, weil sie nicht als Sachanlagen ihres Unternehmens verbucht wurden, nicht in das Mehrwertsteuersystem einbezieht, so dass ihr Verkauf nicht mehrwertsteuerpflichtig ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-331/14

    Normen: EWGRL 388/77 Art 2 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen