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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 5/14

    Betriebsaufspaltung, Untervermietung, Gesellschaft, Wesentliche Betriebsgrundlage, Bilanzierung

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr

    Liegt eine Betriebsaufspaltung auch dann vor, wenn ein Unternehmer eine neu angemietete Veranstaltungshalle an eine -- zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages noch zu gründende -- Gesellschaft mbH mit einem bestimmten Mindeststammkapital unter gleichzeitiger Beibehaltung der persönlichen mietvertraglichen Haftung des Unternehmers als wesentliche Geschäftsgrundlage mit erhöhtem Mietzins untervermietet (vermögenslose unechte Betriebsaufspaltung)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 5/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.12.2013 14 K 2727/10 G EFG 2014, 554

    Normen: EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 10.05.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger