21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 5/14
Betriebsaufspaltung, Untervermietung, Gesellschaft, Wesentliche Betriebsgrundlage, Bilanzierung
Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr
Liegt eine Betriebsaufspaltung auch dann vor, wenn ein Unternehmer eine neu angemietete Veranstaltungshalle an eine -- zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages noch zu gründende -- Gesellschaft mbH mit einem bestimmten Mindeststammkapital unter gleichzeitiger Beibehaltung der persönlichen mietvertraglichen Haftung des Unternehmers als wesentliche Geschäftsgrundlage mit erhöhtem Mietzins untervermietet (vermögenslose unechte Betriebsaufspaltung)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 5/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.12.2013 14 K 2727/10 G EFG 2014, 554
Normen: EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 10.05.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger