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  • 22.10.2014 · Anhängiges Verfahren · EGBefrProt Art 12 · C-439/14

    Beamter, EU, Befreiung, Bemessungsgrundlage, theoretisches Einkommen

    Letzte Änderung: 22. Oktober 2014, 03:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2014, 17:07 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d Etat (Frankreich), eingereicht am 21.07.2014, zu folgender Frage: Steht Art. 12 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union jeder Berücksichtigung der Bezüge eines einem steuerrechtlichen Haushalt angehörenden Beamten oder sonstigen Bediensteten der Europäischen Union bei der Berechnung des theoretischen Einkommens dieses Haushalts entgegen, wenn diese Berücksichtigung geeignet ist, die Höhe des von dem Haushalt zu entrichtenden Steuerbetrags zu beeinflussen, oder sind weiterhin die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1999 (Rechtssache C-229/98) ergebenden Folgerungen in Fällen zu ziehen, in denen die Berücksichtigung solcher Bezüge im Hinblick auf die mögliche Anwendung einer sozialen Maßnahme, die in der Gewährung einer Befreiung von der Steuer, einer Verminderung ihrer Bemessungsgrundlage oder allgemein einer Steuerermäßigung besteht, nur der Feststellung dient, ob das theoretische Einkommen des steuerrechtlichen Haushalts unterhalb oder oberhalb der Grenze liegt, die das innerstaatliche Steuerrecht für die - u. U. nach Maßgabe dieses theoretischen Einkommens modifizierte - Gewährung der Vergünstigung dieser sozialen Maßnahme festlegt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-439/14

    Normen: EGBefrProt Art 12

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen