21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 20/05
Gruppenunfallversicherung, Versicherungsleistung, Arbeitslohn, Invalidität, Schadensersatz
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Kann die Auskehrung von Versicherungsleistungen aus Gruppenunfallversicherungen an Arbeitnehmer in Invaliditätsfällen steuerfrei gezahlt werden, wenn die Beitragszahlungen des Arbeitgebers und Versicherungsnehmers nicht lohnversteuert wurden? Handelt es sich insoweit um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittene Gesundheitsschäden, obwohl der Arbeitgeber bei einem Unfall des Arbeitnehmers im Privatbereich zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens gesetzlich nicht verpflichtet ist und dem Arbeitnehmer der Vorteil somit aus dem Beschäftigungsverhältnis erwächst?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 20/05
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 21.9.2004 10 K 3682/03 EFG 2005, 1864
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung