Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10a Abs 1 · X R 23/14

    Altersvorsorgezulage, Eigenheim, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Zurechnung, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Wohnung

    Letzte Änderung: 6. Juni 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr

    Liegt eine förder(un)schädliche Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages vor, wenn eine Verwendung für ein Hausgrundstück erfolgen soll, an dem nicht die Klägerin zivilrechtliche (Mit-) Eigentümerin ist, sondern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der die Klägerin mit einem Gesellschaftsanteil von 98 % sowie deren Ehemann mit einem Gesellschaftsanteil von 2 % beteiligt sind (wirtschaftliche Betrachtungsweise)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 23/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 6.3.2014 10 K 14034/12 EFG 2014, 1318

    Normen: EStG § 10a Abs 1, EStG § 92a Abs 1, EStG § 96 Abs 1 S 1, AO § 39 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 27.01.2016, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung