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  • 26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 Abs 1 · X R 30/14

    Zufluss, Nachzahlung, Erwerbsminderungsrente, Lohnersatzleistung, Krankengeld, Progressionsvorbehalt

    Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr

    Hat der Kläger im Streitjahr 2010 Einkünfte aus einer (erst im Jahre 2011 nach erhobenem Widerspruch nachgezahlten und dann mit bezogenen Lohnersatzleistungen verrechneten) Erwerbsminderungsrente zu versteuern und in welcher Höhe unterliegen diese Lohnersatzleistungen (Krankengeld) dem Progressionsvorbehalt? Ist die Rentennachzahlung unter Anwendung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG erst im Jahr des Zuflusses zu versteuern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 30/14

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.11.2013 8 K 111/13 EFG 2014, 1481

    Normen: EStG § 11 Abs 1, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, SGB 10 § 107

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger