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  • 17.12.2014 · Anhängiges Verfahren · EGV 384/2004 Anh 2 · C-405/14

    Waren, Kombinierte Nomenklatur, Kühlkörper

    Letzte Änderung: 17. Dezember 2014, 02:45 Uhr, Aufgenommen: 17. Dezember 2014, 11:40 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyssi spravni soud (Tschechische Republik), eingereicht am 25.08.2014, zu folgender Frage:

    War die Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur während ihres Wirkungszeitraums vom 22. März 2004 bis zum 22. Dezember 2009 insofern gültig, als Nr. 2 ihres Anhangs betroffen ist, in dem bestimmt war, dass Waren, die aus einem Kühlkörper und einem Ventilator bestehen, in den KN-Code 8414 59 30 einzureihen sind, und war diese Verordnung daher im vorliegenden Fall anwendbar?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-405/14

    Normen: EGV 384/2004 Anh 2, KN Pos 8414 UPos 5930

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen