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  • 21.03.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3b · VI R 61/14

    Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Pauschale, Arbeitsvertrag, Abrechnung, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 21. März 2017, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Sind die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei, wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag zwar als pauschal bezeichnet, dann aber trotzdem entsprechend der geleisteten Arbeit abgerechnet werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 61/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.10.2013 6 K 4246/11

    Normen: EStG § 3b

    Erledigt durch: Urteil vom 29.11.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger