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  • 22.02.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 22/14

    Vorsteuerabzug, Rechnung, Vertrauensschutz, Anschrift, Billigkeitsmaßnahme

    Letzte Änderung: 22. Februar 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Vorsteuerabzug und Gewährung von Vertrauensschutz:1. Scheidet ein Vorsteuerabzug aus, wenn der leistende Unternehmer unter der in der Rechnung angeführten Anschrift zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr gemeldet ist bzw. unter der Anschrift im Leistungszeitraum weder eine Betriebsstätte noch eine Wohnung festgestellt werden kann?2. Ist es unerheblich, ob der Rechnungsempfänger die Unrichtigkeit kannte oder hätte kennen müssen? Kann ein Vorsteuerabzug aufgrund der Gewährung von Vertrauensschutz bereits im Festsetzungsverfahren erlangt werden oder lediglich im Billigkeitsverfahren nach § 163, § 227 AO?
    Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Geissel u.a. durch Urteil vom 15. November 2017 C-374/16 u.a. wird das Verfahren fortgeführt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 22/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 12.03.2014 4 K 2374/10 EFG 2014, 1442

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 14, UStDV § 31, AO § 163, AO § 227

    Erledigt durch: Urteil vom 05.12.2018, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger