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  • 29.01.2015 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-485/14

    Frankreich, Europäischer Wirtschaftsraum, Schenkung

    Letzte Änderung: 29. Januar 2015, 02:45 Uhr, Aufgenommen: 29. Januar 2015, 12:45 Uhr

    Klage der Kommission gegen die Französische Republik, eingereicht am 03.11.2014, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass sie Schenkungen und Vermächtnisse zugunsten öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen nur dann von der Steuer auf unentgeltliche Vermögensübergänge befreit, wenn diese Einrichtungen in Frankreich oder in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der mit Frankreich ein bilaterales Abkommen geschlossen hat, ansässig sind; und - der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-485/14

    Normen: AEUV Art 63, EWRAbk Art 40

    Rechtsmittel: Klage der Kommission