13.03.2015 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 2206 · C-532/14
Niederlande, Alkoholvolumengehalt, Ferm fruit
Letzte Änderung: 13. März 2015, 03:00 Uhr, Aufgenommen: 13. März 2015, 09:41 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 24.11.2014, zu folgender Frage: Ist die KN-Position 2206 dahin auszulegen, dass ein Getränk mit einem Alkoholvolumengehalt von 13,4 %, das aus einem als "Ferm fruit" bezeichneten, durch die Vergärung von Apfelkonzentrat entstandenen, gereinigten alkoholhaltigen (Basis-)Getränk unter Beimischung von Zucker, Aroma-, Farb- und Geschmackstoffen, Verdickungsmitteln, Konservierungsstoffen und destilliertem Alkohol so hergestellt wird, dass der destillierte Alkohol sowohl nach Volumen als auch nach Gehalt nicht mehr als 49 % des in dem Getränk enthaltenen Alkohols ausmacht, während 51 % des Alkohols aus Gärung entstanden sind, in diese Position einzureihen ist? Verneinendenfalls, ist die KN-Unterposition 2208 70 dahin auszulegen, dass ein solches Getränk als Likör in diese Unterposition einzureihen ist?
Gericht:
Aktenzeichen: C-532/14
Normen: KN Pos 2206, KN Pos 2208 UPos 70
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen