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  • 18.03.2015 · Anhängiges Verfahren · EG Art 87 Abs 1 · C-21/15 P

    Spanien, Beteiligung, ausländisches Unternehmen, Binnenmarkt

    Letzte Änderung: 18. März 2015, 02:45 Uhr, Aufgenommen: 18. März 2015, 14:35 Uhr

    Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 07.11.2014 T-399/11, eingelegt am 19.01.2015, mit dem Antrag,

    - das angefochtene Urteil aufzuheben;

    - die Rechtssache an das Gericht der Europäischen Union zurückzuverweisen;

    - die Entscheidung über die Kosten vorzubehalten.

    (Das EuG hatte die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt, mit der die Kommission das spanische Steuersystem über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen für unvereinbar mit dem Binnenmarkt befunden hatte.)

    EG Art 87 Abs 1; EUBes 282/2011 Art 1 Abs 1; AEUV Art 107 Abs 1

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-21/15 P

    Vorinstanz: EuG 7.11.14, T-399/11

    Normen: EG Art 87 Abs 1, EUBes 282/2011 Art 1 Abs 1, AEUV Art 107 Abs 1

    Rechtsmittel: Rechtsmittel der Europäischen Kommission