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  • 21.11.2017 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 14 Buchst a · XI R 3/15

    Steuerbefreiung, Heileurythmist, Berufsverband, Vertrag

    Letzte Änderung: 21. November 2017, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr

    Besteuerung von Umsätzen eines Heileurythmisten:Sind die Umsätze aus heileurythmischer Tätigkeit generell nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbandes für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit einzelnen Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin auf Grundlage des § 140a SGB V abgeschlossen hat oder sind Umsätze außerhalb dieser Verträge steuerpflichtig, da es sich in diesen Fällen nicht um eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit mit beruflichem Befähigungsnachweis handelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 3/15

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.10.2014 5 K 329/13

    Normen: UStG § 4 Nr 14 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c

    Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2017, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung