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  • 01.04.2015 · Anhängiges Verfahren · EUV 412/2013 · C-31/15 P

    Antidumpingzoll, Einfuhr von Geschirr, Keramik, china

    Letzte Änderung: 1. April 2015, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 1. April 2015, 14:23 Uhr

    Unternehmen gegen Rat, Rechtsmittel, eingelegt am 27.01.2015, mit dem Antrag,

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 18. November 2014 in der Rechtssache T-394/13, Photo USA Electronic Graphic/Rat, aufzuheben, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates vom 13. Mai 2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhr von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China abgewiesen hat;

    - die Untersuchung zu vervollständigen und die Verordnung (EU) Nr. 412/2013 aufzuheben; und

    - dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin durch dieses Rechtsmittel und durch das Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-394/13 entstanden sind.

    Vorgehend: EuG , Urteil vom 18.11.2014 (T-394/13)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-31/15 P

    Vorinstanz: EuG 18.11.2014, T-394/13

    Normen: EUV 412/2013

    Rechtsmittel: Unternehmen gegen Rat