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  • 13.05.2015 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 56 · C-66/15

    Griechenland, Zulassungssteuer, Kfz, Mitgliedstaat, Leasingvertrag, Mietvertrag

    Letzte Änderung: 13. Mai 2015, 02:30 Uhr, Aufgenommen: 13. Mai 2015, 12:15 Uhr

    Klage der Kommission gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 12.02.2015, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 56 bis 62 AEUV über den freien Dienstleistungsverkehr verstößt, dass sie den gesamten Betrag der Zulassungssteuer bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs, das von einem in Griechenland wohnhaften Kunden gemietet oder geleast wird, zu Lasten des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Lieferers erhebt, ohne dabei die Dauer des Leasing- oder des Mietvertrags oder die Dauer der Nutzung des betreffenden Fahrzeugs im Gebiet Griechenlands zu berücksichtigen;

    - der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-66/15

    Normen: AEUV Art 56, AEUV Art 57, AEUV Art 58, AEUV Art 59, AEUV Art 60, AEUV Art 61, AEUV Art 62

    Rechtsmittel: Klage der Kommission