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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · AStG § 8 Abs 1 · I R 78/14

    Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuerrecht, Aktivitätsklausel, Treaty Override, Kapitalverkehrsfreiheit

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr

    1. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG: Abgrenzung von Einkünften aus "passiver" Vermietungstätigkeit und gewerblichen Einkünften aus Grundstückshandel einer ausländischen (hier: schweizerischen) Zwischengesellschaft an der der Kläger zu 100% beteiligt ist; einheitlich zu beurteilende Einkünfte aus der Vermietung des in der Schweiz belegenen Grundbesitzes, dessen Veräußerung nach Abschluss eines sog. Umzonungsprozesses beabsichtigt ist? Verstoßen die Vorschriften des AStG über die Hinzurechnungsbesteuerung unter Durchbrechung des DBA-Schweiz gegen Verfassungsrecht und gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit?
    2. Das Verfahren I R 78/14 wurde durch Beschluss vom 11. April 2017 bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-135/17 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 78/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 30.10.2014 2 K 618/11 F EFG 2015, 351

    Normen: AStG § 8 Abs 1, AStG § 7, EStG § 21, DBA CHE, GG Art 20 Abs 3, EG Art 56, AEUV Art 63

    Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 11.04.2017) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger