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  • 20.04.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 1 · I R 4/15

    Pensionszusage, Versorgungszusage, Fremdvergleich, Überversorgung, Verdeckte Gewinnausschüttung

    Letzte Änderung: 20. April 2017, 18:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr

    Angemessenheit einer Versorgungszusage: Ist eine Überversorgung immer anzunehmen, wenn die zugesagten Pensionsleistungen sowie die sonstigen Rentenanwartschaften --die ggf. auch bei einem früheren Arbeitgeber erworben wurden-- zusammen mehr als Dreiviertel der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge betragen? Wie ist der Versorgungsbedarf beim Übergang zur Altersteilzeit zu ermitteln? Ist eine Angemessenheitsprüfung in der Anwartschaftsphase --zumindest bei Arbeitnehmern, die Gesellschafter des Arbeitgebers sind-- nur nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs zur verdeckten Gewinnausschüttung durchzuführen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 4/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2.12.2014 6 K 6045/12 EFG 2015, 321

    Normen: EStG § 6a Abs 1, EStG § 6a Abs 3, EStG § 5 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2016, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung