20.04.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 1 · I R 4/15
Pensionszusage, Versorgungszusage, Fremdvergleich, Überversorgung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Letzte Änderung: 20. April 2017, 18:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr
Angemessenheit einer Versorgungszusage: Ist eine Überversorgung immer anzunehmen, wenn die zugesagten Pensionsleistungen sowie die sonstigen Rentenanwartschaften --die ggf. auch bei einem früheren Arbeitgeber erworben wurden-- zusammen mehr als Dreiviertel der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge betragen? Wie ist der Versorgungsbedarf beim Übergang zur Altersteilzeit zu ermitteln? Ist eine Angemessenheitsprüfung in der Anwartschaftsphase --zumindest bei Arbeitnehmern, die Gesellschafter des Arbeitgebers sind-- nur nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs zur verdeckten Gewinnausschüttung durchzuführen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 4/15
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2.12.2014 6 K 6045/12 EFG 2015, 321
Normen: EStG § 6a Abs 1, EStG § 6a Abs 3, EStG § 5 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung