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  • 10.06.2015 · Anhängiges Verfahren · EGV 1260/2001 · C-96/15

    Frankreich, Quotenzuckermenge, Produktionsabgabe, Erstattung

    Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 02:00 Uhr, Aufgenommen: 10. Juni 2015, 13:03 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance de Nanterre (Frankreich), eingereicht am 26.02.2015, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 15 Abs. 2 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 im Licht ihrer Erwägungsgründe 9 und 11 und der Urteile Zuckerfabrik Jülich I und II sowie der allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätze des Verbots der ungerechtfertigten Bereicherung, der Verhältnismäßigkeit und der unternehmerischen Freiheit dahin auszulegen, dass ein Zuckerhersteller Anspruch auf Erstattung der Produktionsabgaben hat, die für am 30. Juni 2006 noch gelagerte Quotenzuckermengen entrichtet wurden, da die Regelung über die Produktionsabgaben mit der Verordnung Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 nicht über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert wurde?

    2 a. Bei Bejahung der vorstehenden Vorlagefrage: Ist der den Herstellern zu erstattende Abgabenbetrag allein auf die am 30. Juni 2006 gelagerte Zuckermenge zu stützen?

    b. Bei Verneinung der vorstehenden Vorlagefrage: Ist die Zuckermenge, die als Berechnungsgrundlage für die Erstattung der Abgaben dient, auf die Schwankungen der Zuckerbestände der Gemeinschaft zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 30. Juni 2006 zu stützen?

    3. Kann sich die Berechnung der zurückzuzahlenden Abgaben wirksam aus der Multiplikation des in Beantwortung der zweiten Vorlagefrage zugrunde gelegten Zuckerbestands mit dem gewogenen Durchschnitt der während der GMO 2001/2006 festgestellten "durchschnittlichen Verluste" ergeben oder muss sie anders berechnet werden und auf welche Weise?

    4. Bei Bejahung der vorstehenden Fragen: Ist die Verordnung Nr. 164/2007 vom 19. Februar 2007 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 ungültig?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-96/15

    Normen: EGV 1260/2001, EGV 318/2006, EGV 164/2007, EGV 1260/2001 Art 15 Abs 2, EGV 1260/2001 Art 15 Abs 8

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen