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  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 19/06

    Gruppenunfallversicherung, Versicherungsleistung, Arbeitslohn, Todesfall, Schadensersatz

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind Versicherungsleistungen (Todesfall-Entschädigung) aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung an den bezugsberechtigten Ehemann der in ihrer Freizeit verunglückten Arbeitnehmerin durch das Dienstverhältnis veranlasst und damit steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn die Beitragszahlungen des Arbeitgebers und Versicherungsnehmers nicht lohnversteuert wurden? Handelt es sich insoweit für die Angehörigen des Unfallopfers um nicht steuerbaren Schadensersatz als Ausgleich aller Unbilden materieller und immaterieller Art, obwohl der Arbeitgeber bei einem Unfalltod eines Arbeitnehmers im Privatbereich nicht gesetzlich zum Ersatz einer Entschädigung verpflichtet ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 19/06

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 1.2.2006 2 K 1955/04

    Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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