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  • 24.06.2015 · Anhängiges Verfahren · EUV 513/2013 · C-142/15 P

    Nichtigkeitsklage, Zurückverweisung, T-507/13

    Letzte Änderung: 24. Juni 2015, 01:45 Uhr, Aufgenommen: 24. Juni 2015, 12:55 Uhr

    Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 24.03.2015, mit dem Antrag,

    - das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären,

    - den Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-507/13 aufzuheben,

    - die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-507/13 für zulässig zu erklären, und

    - die Rechtssache zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage an das Gericht zurückzuverweisen.

    Vorgehend: EuG , Beschluss vom 14.1.2015 (T-507/13)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-142/15 P

    Vorinstanz: EuG 14.1.2015, T-507/13

    Normen: EUV 513/2013, EUV 748/2013

    Rechtsmittel: Unternehmen gegen Kommission