24.06.2015 · Anhängiges Verfahren · EUV 513/2013 · C-142/15 P
Nichtigkeitsklage, Zurückverweisung, T-507/13
Letzte Änderung: 24. Juni 2015, 01:45 Uhr, Aufgenommen: 24. Juni 2015, 12:55 Uhr
Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 24.03.2015, mit dem Antrag,
- das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären,
- den Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-507/13 aufzuheben,
- die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-507/13 für zulässig zu erklären, und
- die Rechtssache zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage an das Gericht zurückzuverweisen.
Vorgehend: EuG , Beschluss vom 14.1.2015 (T-507/13)
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-142/15 P
Vorinstanz: EuG 14.1.2015, T-507/13
Normen: EUV 513/2013, EUV 748/2013
Rechtsmittel: Unternehmen gegen Kommission