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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 32/15

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Pensionszahlung, Gehalt, Fremdvergleich

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr

    Stellen die Pensionszahlungen an den früheren Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin, der nach Übertragung seiner Gesellschaftsanteile in den Streitjahren als Mitgeschäftsführer weiterhin Gehalt bezieht, eine verdeckte Gewinnausschüttung dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 32/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 26.3.2015 10 K 1949/12

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger