20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4 · II R 32/15
Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Lebensmittelpunkt, Miteigentum
Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr
Steuerbefreiung für Familienheim bei unentgeltlicher Überlassung als Selbstnutzung:1. Ist es für die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG erforderlich, dass die erworbene Wohnung vom Erben als persönlicher Lebensmittelpunkt genutzt wird, auch wenn lediglich das Miteigentum erworben wurde?
2. Erfüllt die unentgeltliche Überlassung der erworbenen Wohnung an den überlebenden Ehegatten des Erblassers die Voraussetzung der "Selbstnutzung"?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 32/15
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 24.3.2015 1 K 118/15
Normen: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c
Erledigt durch: Urteil vom 05.10.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger