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  • 29.07.2015 · Anhängiges Verfahren · EWGV 2913/92 Art 29 Abs 1 · C-204/15

    Lettland, Zoll, Einfuhrabgaben, Einfuhr, Ausfuhr

    Letzte Änderung: 29. Juli 2015, 02:00 Uhr, Aufgenommen: 29. Juli 2015, 11:41 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Augstaka tiesa (Lettland), eingereicht am 04.05.2015, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Methode auch dann anzuwenden ist, wenn die Waren eingeführt und im Zollgebiet der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, weil sie während des Versandverfahrens der zollamtlichen Überwachung entzogen wurden, wobei sie Einfuhrabgaben unterliegen und nicht zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft, sondern zur Ausfuhr aus der Gemeinschaft verkauft wurden?

    2. Ist der Ausdruck "in der Reihenfolge" in Art. 30 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in Verbindung mit dem in Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Recht auf eine gute Verwaltung und in Verbindung mit dem Grundsatz der Begründung von Verwaltungsakten dahin auszulegen, dass die Zollverwaltung verpflichtet ist, in jedem Verwaltungsakt darzulegen, weshalb unter den konkreten Umständen nicht die in Art. 29 und 30 geregelten Methoden zur Ermittlung des Zollwerts der Waren herangezogen werden können, bevor sie zu dem Schluss gelangen kann, dass die in Art. 31 vorgesehene Methode anzuwenden ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-204/15

    Normen: EWGV 2913/92 Art 29 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 30 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 31

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen