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  • 20.12.2018 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 1 · XI R 14/15

    Bemessungsgrundlage, Minderung, Entgelt, Rabatt

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2015, 10:30 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten:Beeinflussen die Rabatte, die gemäß § 1 AMRabG privaten Krankenkassen und Beihilfeträgern gewährt werden müssen, die Höhe des Entgelts i.S. des § 10 bzw. § 17 UStG?
    Werden die Rabatte durch die unmittelbare Auszahlung an die Krankenkassen und Beihilfeträger (bzw. an die vorgeschaltete Stelle "ZESAR") außerhalb der Lieferkette gewährt und führen daher nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 14/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 13.5.2015 7 K 7323/13

    Normen: UStG § 10 Abs 1, UStG § 17, EGRL 112/2006 Art 73

    Erledigt durch: Beschluss vom 13.11.2018 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger